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Fachbegriffe - Investitions-Service 2024-04

Investitions Service und Beratung

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Fachbegriffe

Glossar:
 
 
  • Der Zuschuss verursacht keine Zinsen und löst keine Tilgung aus und wird nicht besichert. Natürlich wird er nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Die Einhaltung der Rahmendaten kann überprüft werden. Zuschüsse werden bei den entsprechenden Projektträgern beantragt. Es gibt derzeit einige Zuschussprogramme in Deutschland.
  • Die Zulage ist dem Zuschuss sehr ähnlich, hat allerdings zusätzlich einen Rechtsanspruch, d.h. die Unternehmer haben ein Recht auf Förderung. Die Zulage kommt derzeit nur in den sogenannten neuen Bundesländern vor und wird über das zuständige Finanzamt beantragt.
  • Die öffentliche Beteiligung ist eine rückzuzahlende Förderung an das Unternehmen und wird nicht besichert. Die Antragstellung erfolgt direkt bei dem Förderinstitut. Eine Bank spielt hierbei keine Rolle.
  • Das Nachrangdarlehen ist ein rückzuzahllende Förderung an das Unternehmen und wird nicht besichert. Die Antragstellung erfolgt entweder direkt beim Förderinstitut oder über eine Bank. Die Bank erfüllt hierbei nur eine durchleitende Funktion. In manchen Fällen ist eine Kofinanzierung der abwickelnden Bank vorgesehen.
  • Das Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung ist ein rückzuzahlendes Fördermittel, das besichert werden muss. Die begleitende Bank wird teilweise von der Haftung entlastet. Die Umsetzung erfolgt nur über Banken.
  • Das Förderdarlehen ist ein rückzuzahlendes Fördermittel, das besichert werden muss. Das Förderdarlehen ist ein normales Bankdarlehen mit besonderer Refinanzierung. Dadurch kann ein Förderdarlehen günstiger sein, als ein normales Bankdarlehen.
  • Die öffentliche Bürgschaft ist ein Sicherheitenersatz und wird bei zu besichernden Finanzierungen eingesetzt. So werden die öffentlichen Bürgschaften zur Besicherungen von Förderdarlehen und von Bankdarlehen eingesetzt. Sie können auch Investoren absichern, die sich beteiligen. Die öffentlichen Bürgschaften bis 300.000 € können meist ohne Bank beantragt werden.
  • Digital Jetzt ist ein Zuschuß-Programm des Bundeswirtschaftsministeriums. Investitionen, die die betriebliche IT-Struktur effizienter machen und/oder analoge Vorgänge auf ein digitales Verfahren heben können darunter fallen. Vorher ist ein entsprechendes Konzept zu erstellen. Gefördert werden bis zu 50% der Investitionskosten, max. € 50.000,-.
    Allerdings werden die Mittel in einem Losverfahren vergeben: einmal im Monat wird ausgelost, dann hat es einen Monat Zeit, das Projekt "förderwürdig" zu beschreiben und danach folgt der Prüfprozess, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.
  • Corona hat uns alle erwischt. Es gibt unterschiedliche Hilfen, je nach Unternehmensgröße und Situation. Dabei sind oft Mitteilungen veröffentlicht worden, ohne die behördlichen Instrumentarien aufzubauen.
  • Forschung und Entwicklung tritt verstärkt in den Fokos, besonders wenn es sich um die Themen Klima- und Umweltschutz handelt.

Die Förderdarlehen mit und ohne Haftungsfreistellung müssen eindeutig über die Hausbank beantragt werden. Inwischen gibt es Ausnahmen, da einige Landes-Förder-Institute bei der Absage einer Hausbank die Gelder direkt vergeben.
Zuschüsse, öffentliche Beteiligungen und öffentliche Bürgschaften können oft ohne Banken beantragt werden.

Nachrangdarlehen werden mit Banken, aber ohne deren Haftung gemacht.In aller Regel verlangen die fördernden Institute eine Bonitätsbeurteilung, denn auch diese Mittel werden nach Risikoklassen bewertet.

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